Ihr wisst, dass der Kampf gegen sexuellen Missbrauch, in allen seinen Formen, uns weiter umtreibt. Meine Karin hat ein sehr bewegendes Buch darüber geschrieben („Das letzte Geheimnis“) und dabei den Geistern ihrer Vergangenheit mutig ins Auge geschaut.

Wir verfolgen unter anderem die in unserer Wahlheimat Frankreich publizierten Fälle von Missbrauch aller Art (siehe andere Blogbeiträge) und haben dabei eine Tendenz festgestellt, die sowohl verblüffend als auch ermutigend ist: Die zur Anklage gebrachten Fälle werden immer härter bestraft! Die französische Justiz verhängt schon bei sogenannten Einstiegsdelikten (Besitzen von Kinder-Pornographie, Betatschen, sexuell aufdringliche Anmache…) immer strengere Strafen, während sie Frauen, die sich aus Not gewehrt haben, viel mehr Verständnis entgegenbringt. Das hat zuletzt der Fall Valérie Bacot (unser Blog) gezeigt.

Und dasselbe scheint gerade in Deutschland zu geschehen: Als ehemaliger Richter kann ich nur Beifall klatschen, wenn ich das Urteil gegen die Münsteraner Kinderschänder sehe: 10 bis 14 Jahre plus anschliessende Sicherungsverwahrung – das ist viel, verglichen mit früher. Ich erinnere mich noch an ein Urteil, bei dem ich in den 70ern mitgewirkt habe: 6 Jahre für die wiederholte Vergewaltigung seiner drei Töchter, aus heutiger Sicht viel zu milde. Denn auch die Mutter des münsteraner Haupttäters: 5 Jahre fürs Wegschauen! Das ist heftig, und das ist richtig. Denn das Wegschauen ist oft eine Bedingung für die Tat. Also nochmal, bravo unserer Justiz in Frankreich und in Deutschland; möge es so weitergehen.

Ich bin nicht naiv: Sicherungsverwahrung heisst nicht automatisch lebenslänglich. Es wäre möglich, dass die 4 Haupttäter nach, sagen wir mal 20 Jahren, entlassen werden; und bei ihrem Alter (dann wären sie 50 – 60) wären sie immer noch in der Lage, weiter Schreckliches anzustellen. Da muss die sog. Führungsaufsicht ihre Arbeit machen und bei dem geringsten Anzeichen eines Rückfalls den Täter wieder aus dem Verkehr ziehen. Und denen, die entgegnen könnten, dass wir hier bei einem Strafmass wie bei Mord sind , sage ich „Gut so“. Denn, wie bereits gesagt, diese vier Täter werden vielleicht nach 20 Jahren wieder frei sein – ihre Opfer haben aber lebenslänglich: Nie wieder werden sie in ihrem Leben frei sein von den Schmerzen und Wunden, die ihnen zugefügt worden sind. Fragen Sie Karin, meine geliebte Frau. Oder fragen Sie mich, denn das Leben mit einem ehemaligen Opfer sexualisierter Gewalt ist nicht immer einfach!

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